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Einreisebestimmungen für Portugal

Portugal ist Mitglied der Europäischen Union und gehört zu den Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. EU-Bürger können ungehindert ein- und ausreisen. Ein Visum benötigen Sie nicht, wenn Sie in dem südeuropäischen Land den Urlaub verbringen wollen.  

Reisedokumente für die Einreise

Im Schengener Abkommen ist festgelegt, dass innerhalb der Europäischen Union keine Personenkontrollen an den Grenzen stattfinden. EU-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz und Liechtenstein können sich ohne Visum frei in Portugal bewegen. Trotz fehlender Grenzkontrollen sollten Sie Personaldokumente mit sich führen. Wenn Sie mit dem Flugzeug zu einem Urlaub in einem Ferienhaus in Portugal anreisen, müssen Sie zwingend einen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reisepass darf höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein.  

Familien mit Kindern müssen beachten, dass der Eintrag in den Reisepass der Eltern nicht mehr ausreicht. Kinder und Jugendliche benötigen einen eigenen Reisepass. Die Einreise nach Portugal mit einem vorläufigen Reisepass oder Personalausweis ist ebenfalls möglich. Allerdings müssen dieses Dokumente zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein.  

Einreise nach Portugal mit Haustieren

Die Mitnahme von Haustieren in ein anderes Land ist EU-weit einheitlich geregelt. Zwingend vorgeschrieben ist für Hund, Katze und Co. ein EU-Heimtierausweis, den der Tierarzt ausstellt. In diesem Dokument muss das Datum der letzten Tollwutschutzimpfung vermerkt sein. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Portugal erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Darüber hinaus müssen Haustiere über einen implantierten Mikrochip zweifelsfrei identifiziert werden können. Während des Aufenthaltes im Land müssen Sie die Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr beachten. Das Mitbringen von Hunden in Restaurants ist in Portugal verboten.  

Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Portugal sind deckungsgleich mit denen der EU. Stichprobenartig werden Kontrollen an den Grenzen durchgeführt. Das betrifft sowohl die Landesgrenze zum Nachbarland Spanien, als auch die Flughäfen, wenn Sie auf dem Luftweg zu einem Ferienhaus Urlaub anreisen. Die Höchstmengen für die Ein- und Ausfuhr von Alkohol und Tabak legt jedes EU-Land selbst fest. Folgende Richtwerte dienen als Orientierung:  

  • 800 Zigaretten
  • 200 Zigarren
  • 400 Zigarillos
  • 10 Liter hochprozentige Spirituosen
  • 20 Liter Spirituosen, deren Alkoholgehalt unter 22 Vol.-% liegt

Pfefferspray, das in Deutschland frei verkäuflich ist, dürfen nach Portugal nur Inhaber eines Waffenscheines der Kategorie E einführen. Grundsätzlich dürfen alle Waren, die nachweislich für den Eigenbedarf bestimmt sind, zollfrei nach Portugal eingeführt werden.  

Impfschutz bei der Einreise nach Portugal

Für Portugal sind keine Schutzimpfungen zwingend vorgeschrieben. Dessen ungeachtet wird gegebenenfalls eine Auffrischung der Standardimpfungen gegen Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung und Diphtherie vor Reiseantritt empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt werden Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B empfohlen. Auf Madeira besteht eine latente Gefahr, am Dengue-Fieber zu erkranken. Die Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Da es gegen die Erkrankung keinen Impfschutz gibt, ist bei einem Aufenthalt auf der Insel eine konsequente Prophylaxe erforderlich, um Mückenstiche zu vermeiden. Eine sorgfältige Reisevorbereitung schließt den Abschluss einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ein. Derartige Versicherungen bieten die meisten Krankenversicherer für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und einen geringen Beitrag an.

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